Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Unfallabwicklung

Im Laufe der Zeit hat sich der Bereich Verkehrsrecht als unser Tätigkeitsschwerpunkt herausgestellt. Im Rahmen der Unfallregulierung sind wir bundesweit tätig und helfen jährlich mehreren tausenden Unfallopfern, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
 
Insbesondere helfen wir Geschädigten, welche ohne Verschulden in einen Unfall verwickelt worden sind. Gerne stehen wir Ihren aber auch bei Unfällen, in denen Sie einen Mitverursachungsbeitrag haben, zur Verfügung. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei die Beratung zur rechtlichen Lage sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gerade im Bereich der Unfallregulierung kürzen nahezu alle Versicherer die Schadensbeträge der Unfallopfer unberechtigt. Nachdem wir zu vielen Streitpunkten bereits zahlreiche Urteile erstritten haben, sind wir in der Lage, Sie auch in derartigen Fällen bestmöglich zu beraten und zu vertreten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unberechtigten Kürzungen zulasten der Geschädigten entgegenzuwirken und gegen die Versicherer vorzugehen.

Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie nicht zögern, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Bei Verkehrsunfällen verhält es sich nämlich so, dass unsere Kosten in der Regel bei klarer Haftungslage die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen hat.

Wertvolle Tipps zur Rechtslage im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung haben wir auch für Sie in dem eigens entwickelten Merkblatt zur Unfallregulierung zusammengestellt.
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