Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Arbeitsrecht

Sie haben ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten? Nun gilt es schnell zu reagieren! Insoweit besteht die Möglichkeit binnen drei Wochen nach deren Erhalt gegen die Kündigung vorzugehen. Aber auch, wenn Sie kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung bei Ihrem vormaligen Arbeitgeber haben, kann eine Klage gegen die Kündigung vielversprechend sein. So besteht insbesondere die Möglichkeit, im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine Abfindung zu erzielen, deren Höhe sich auf Grundlage von Einkommen und Betriebszugehörigkeit bemisst. Wir vertreten Sie jedoch auch im Falle von rückständigem Arbeitsentgelt und machen dieses notfalls gerichtlich für Sie geltend.

Auch kann es sich lohnen, gegen ein Arbeitszeugnis, welches nicht Ihren Vorstellungen entspricht, vorzugehen. Rechtlich verhält es sich nämlich so, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Zeugniserstellung zum Wohlwollen verpflichtet ist. Insbesondere bei langjährigen Beschäftigungen kann es sich im Hinblick auf Ihre berufliche Zukunft lohnen, eine Abänderung eines Arbeitszeugnisses zu erzielen.

Gerne stehen wir auch im Bereich der sonstigen arbeitsrechtlichen Beratung zur Verfügung. Gerade Abmahnungen oder sonstige Probleme im Bereich des Arbeitslebens erfordern eine sensible und bedachte Vorgehensweise. Hierbei bedarf es insbesondere einer Abwägung von möglichen Vorteilen sowie Risiken, auf Grundlage deren wir mit Ihnen individuell das das weitere Vorgehen planen und durchführen.

Zu unseren Mandanten gehören im Bereich der arbeitsrechtlichen Vertretung insbesondere Arbeitnehmer, aber auch kleine sowie mittlere Industrieunternehmen.
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